ESG - Unsere Philosophie

Wir verstehen uns als verantwortungsvollen Investor und berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen. Unsere Offenlegungen gemäß Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie hier.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Datum der Veröffentlichung: 9. November 2023

Finanzmarktteilnehmer: Finatem Fonds Management Verwaltungs GmbH [LEI des betroffenen Fonds Finatem IV GmbH & Co. KG: 529900V2UMYRH1SG2L89]

Zusammenfassung

 

Die Finatem Fonds Management Verwaltungs GmbH („Gesellschaft“ oder „Finatem“) berücksichtigt bezüglich ihres Fonds Finatem IV GmbH & Co. KG [LEI 529900V2UMYRH1SG2L89] die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Maßgabe des nachfolgend erläuterten Anwendungsbereichs. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren von Finatem.

Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

 

Anwendungsbereich: Erfasst wird der Fonds Finatem IV GmbH & Co. KG. Nicht erfasst werden die Fonds Finatem II GmbH & Co. KG und Finatem III GmbH & Co. KG.

 

Nachhaltigkeitsindikatoren: Zur Bewertung und Messung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zieht Finatem folgende Nachhaltigkeitsindikatoren heran: THG-Emissionen; CO2-Fußabdruck; THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird; Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind; Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen; Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren; Tätigkeit, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken; Emissionen in Wasser; Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle; Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen; fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen; unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle; Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen; Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen); Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen; Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Art der nicht erneuerbaren Energiequellen; Unfallquote.

 

Nachteilige Auswirkungen auf die herangezogenen Nachhaltigkeitsindikatoren: Für den Bezugszeitraum können insofern unter Berücksichtigung der vorhandenen Datenlage folgende Aussagen getroffen werden:
Alle 5 Portfoliounternehmen bemühen sich, THG Emissionen so gering wie möglich zu halten; leider können bisher nur Scope 1 und 2 Emissionen ermittelt werden. Andere als CO2 Emissionen spielen praktisch keine Rolle. Auch sonstige Auswirkungen auf Biodiversität, Wasser und durch Abfälle sind in den konkreten Geschäftsmodellen von untergeordneter Bedeutung. Bereits bei Investition wurde auf ESG Kriterien geachtet. Für den Bereich Soziales und Beschäftigung spielen die kleinen Strukturen eine Rolle, so dass vielfach bisher keine Prozesse zur Überwachung erforderlich schienen.   

 

Daten: Die Gesellschaft zieht zur Identifizierung und Bewertung der vorgenannten Nachhaltigkeitsindikatoren verschiedene Datenquellen heran. Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen ab. Nicht für alle Portfoliounternehmen, in die die Gesellschaft über die verwalteten Fonds investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Sofern erforderliche Daten nicht vorliegen und nicht beschafft werden können, werden die bestmöglichen Alternativen zur Ermittlung der Daten herangezogen (z. B. Schätzungen oder Hochrechnungen). Die Gesellschaft hat die Datenlage mindestens jährlich zu überprüfen, zu versuchen, diese zu optimieren und im durch die RTS vorgegebenen Berichtsformat zu berichten.

 

Die detaillierte „Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ finden Sie hier.